Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung

Bei meinem bruder ist ein Schreiben wegen Urheberrechtsverletzung eingegangen.
So hat er also nun eine Klage Von einer Gewissen Kanzlei "X" bekommen.
5 Minuten soll über BitComet eben eine sUrheberrechtsverletzung stattgefunden haben.
Nun soll er, 650€ bezahlen und eine Unterlassungserklärung unterzeichnen, damit diese Kanzlei "X" davon absieht vor Gericht zu gehen.

Nun haben wir mit der Knazlei WBS gesprochen, die diese Kanzlei "X" kennt und sich darauf Spezialisiert hat. 500€ damit sie das Schrieben abwehren.
Es wird geraten nicht zu bezahlen und nicht in Kontakt zu treten.

Ich wollte nun mal fragen ob jemand schonmal in so einer Situation war, und nach Erfahrungsberichten fragen, die helfen, die richtige Entscheidung zu treffen.

Ich kenne mich etwas mit dem Thema aus, und habe mir überlegt, wie diese Firma an die IP ran gekommen ist.
Eigentlich nur so, in dem sie selbst die Daten selbst heruntergeladen haben um dabei, die IP des Uploaders zu scannen.
(würde ich mal als grauzone bezeichnen)

Soweit ich das verstanden haben, ist das auch der Punkt bei dem die Kanzlei WBS ansetzt.

Es sollen 1000€ Kosten entstanden sein, Kosten um beim Provider Name und Adresse vom Anschluss beim Privider zu ermitteln.
Was ich nicht genau verstanden habe ist, ob diese Kosten dann durch die Unterlassungserklärung (die als Zugeständniss gewertet werden kann) über den Provider auf mich zukommen...
 
nicht zahlen, nicht reagieren.
 

Was muss ich tun, wenn ich eine Abmahnung erhalten habe?​

  • Bewahren Sie Ruhe!

  • Ignorieren Sie aber keinesfalls das Abmahnschreiben und die darin gesetzte Frist.

  • Unterschreiben und/oder bezahlen Sie nicht sofort etwas.

  • Lassen Sie sich von Rechtsexperten einer Verbraucherzentrale oder von einem Anwalt beraten.

  • Der Abmahnende muss den Urheberrechtsverstoß konkret benennen, so dass der Abgemahnte genau weiß, was er falsch gemacht hat. Wenn er das nicht macht, ist die Abmahnung unwirksam, was aber nicht heißt, dass kein Unterlassungsanspruch (also der Anspruch, dass man den Verstoß nicht noch einmal begeht) mehr besteht.

  • Der Abmahnende kann dann eine neue Abmahnung schreiben (lassen).

  • Für Abmahnungen, die ab dem 09.10.2013 ausgesprochen werden, gilt außerdem, dass der Abgemahnte normalerweise nur Anwaltskosten aus einem Streitwert (das ist der Betrag, nach dem aus einer Tabelle die Anwaltskosten berechnet werden) von 1.000 Euro bezahlen muss.

  • Das gilt aber nur, wenn es noch kein Gerichtsverfahren gibt.
  • Oft gelingt es zusammen mit den Rechtsexperten der Verbraucherzentralen, den von dem Rechteinhaber zunächst geforderten Schadensersatz erheblich herunter zu verhandeln.
 
Bist du bzw dein "Bruder" abgebrüht genug, zahle nicht, sitze die Sache aus.

Ansonsten biete den Schmarotzern aus München selber 250 - 350€ an. Damit wird die Sache dann wohl erledigt sein,
um die Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung wirst du aber nicht rumkommen.
(Ich würde da anrufen, mit unterdrückter Rufnummer, aber zunächst ohne Namen und Daten zu nennen. Biete denen Summe X an, akzeptiere die Unterlassungserklärung.
Lassen die sich auf solche "Spielchen" nicht ein, kannste immernoch nen Anwalt einschalten)

Es gab Zeiten, da musste beim Gericht München eine extra Abteilung eingerichtet werden, weil monatlich ca.15000 Vorverfahren eingeleitet wurden.
Selbst wenn nur 5000 Abgemanhte sofort bezahlt haben, klingelte aber richtig die Kasse.
Monatlich 3,25 Millionen €
Da waren Klagen schon fast überflüssig.
 
Wie die Firma an die IP herangekommen ist, ist irrelevant, aber wie daraus ohne Gerichtsbeschluss ein Name und Adresse geworden sind, ist mehr als fraglich.
Die Internetprovider dürfen solche Informationen nicht ohne weiteres herausgeben. Es bedarf jede Menge Papierkram.


Und weil die Kanzlei "X" personenbezogene Daten hat, darf man die Kanzlei auch fragen, welche Daten die haben und woher die stammen.
Die Kanzlei"X" muss, wie die andere auch, eine Erlaubnis von der Person holen, um personenbezogene Daten zu speichern, bzw. die Person innerhalb einer Frist über die Erhebung informieren.
Sobald der Rechteinhaber die Daten vom Internet-Zugangsanbieter erstmalig erhält, muss er also die Betroffenen hierüber innerhalb angemessener Frist, spätestens innerhalb eines Monats, informieren.
Und hier einfach auf Dumm schalten und Bürokratie arbeiten lassen.
Sofort ein Widerspruch schreiben und Auskunft über die erhobene Daten verlangen.
Wer Recht einfordert, darf es nur mit rechten Dingen machen und darf selbst nicht gegen das geltende Recht verstoßen.
Wenn die Frist verstrichen ist, kann man dagegen auch vorgehen.
Bezahlen oder unterschreiben erstmal gar nichts.
Bei solchen Sachen geht es immer ums Geld.
Wenn es zum Gericht kommt, muss die Kanzlei"X" den tatsächlichen Schaden, der durch Urheberrechtsverletzung entstanden ist, nachweisen bzw. begründen
Dadurch richten sich auch die Schadensersatzansprüche. Die Sache vor Gericht bringen, bei kleinen Delikten ist kostspielig, und lohnt sich in meisten Fällen nicht. Die Abmann-Trolle spekulieren darauf, dass die meisten stillschweigend zahlen und sich nicht wehren.

Was ich persönlich machen würde, ich würde ganz wenig auf die Ratschläge von Hobbyjuristen (mich inklusive) in Internetforen hören.
Such dir einen Rechtsbeistand (am besten mehrere aufsuchen) und lass dich dort beraten.
 
Vermutlich mal wieder der Münchner Verein. WF ist da ja ganz vorne dabei.
Wie schon gesagt nichts schnell unterschreiben. Anwalt ist nicht zwingend notwendig, weil dadurch ja auch wieder Kosten entstehen.
Unterlassungseklärung von denen nicht verwenden.
Im Netz findest Du eine mod UE.
Eine UE ist aber notwendig. Frist beachten !!!
Danach entweder aussitzen oder denen ein Angebot machen. In der Regel sind die mit ca. 60 % des Betrages zufrieden.
 
oder denen ein Angebot machen. In der Regel sind die mit ca. 60 % des Betrages zufrieden.
Womit du dann ein Schuldgeständis machst? Nene, aussitzen und gut ist.
 
Womit du dann ein Schuldgeständis machst? Nene, aussitzen und gut ist.
Wichtig ist die UE.
Ansonsten habe ich die zwei Möglichkeiten aufgezählt.
Entscheiden muss das jeder für sich.
 
Bei meinem bruder ist ein Schreiben wegen Urheberrechtsverletzung eingegangen.
So hat er also nun eine Klage Von einer Gewissen Kanzlei "X" bekommen.
5 Minuten soll über BitComet eben eine sUrheberrechtsverletzung stattgefunden haben.
Nun soll er, 650€ bezahlen und eine Unterlassungserklärung unterzeichnen, damit diese Kanzlei "X" davon absieht vor Gericht zu gehen.

Nun haben wir mit der Knazlei WBS gesprochen, die diese Kanzlei "X" kennt und sich darauf Spezialisiert hat. 500€ damit sie das Schrieben abwehren.
Es wird geraten nicht zu bezahlen und nicht in Kontakt zu treten.

Ich wollte nun mal fragen ob jemand schonmal in so einer Situation war, und nach Erfahrungsberichten fragen, die helfen, die richtige Entscheidung zu treffen.

Ich kenne mich etwas mit dem Thema aus, und habe mir überlegt, wie diese Firma an die IP ran gekommen ist.
Eigentlich nur so, in dem sie selbst die Daten selbst heruntergeladen haben um dabei, die IP des Uploaders zu scannen.
(würde ich mal als grauzone bezeichnen)

Soweit ich das verstanden haben, ist das auch der Punkt bei dem die Kanzlei WBS ansetzt.

Es sollen 1000€ Kosten entstanden sein, Kosten um beim Provider Name und Adresse vom Anschluss beim Privider zu ermitteln.
Was ich nicht genau verstanden habe ist, ob diese Kosten dann durch die Unterlassungserklärung (die als Zugeständniss gewertet werden kann) über den Provider auf mich zukommen...

seid ihr 2 etwa ohne VPN im netz?:sneaky:
 
Aber wieso sollte mein bruder eine Unterlassungserklärung abgeben? Er hat doch garnichts getan was er unterlassen könnte.
 
Na, wenn nichts gewesen ist, müsst ihr euch auch keine Gedanken machen... :sneaky:
 
Oje gerade wollte ich schreiben erinnert mich an ganz ganz früher mit Torrent, gleicher Fall. Damals war es eine Kanzlei aus Regensburg.

Aber gerade geschaut. Dein BitComet ist ja Torrent :)

Anwalt war damals schwierig, weil XXX- Film ;-) Und weil noch sehr jung, dann heimlich gezahlt, dass es auch die Eltern nicht mitbekommen haben.

Das komische damals war, dass es ein Client war, bei dem 1000 Prozent der Upload und daher die Verteilung an andere abgeschalten war.

Also müssen diese Geldeintreiber den Film damals selbst in der Börse angeboten haben und die IPs mitgeschnitten haben.

Und ja wie hier schon jemand geschrieben hat, fragt nie jemand groß bei Telekom und Co., wieso sie die Daten rausgeben, wenn angeblich bei
einem DSL Vertrag so gut wie nichts gespeichert werden muss, und angeblich nach 7 Tagen die Protokolle gelöscht worden sind.

Das kann mir keiner sagen, dass die ganze Prozedur schneller als 7 Tage stattgefunden hat.

Also wenn du ggf. eine private Rechtsschutzversicherung hast, mache einen kurzen Termin und dich beraten.
 
Servus,
ich hatte vor ein paar Jahren ähnlichen Fall, Kanzlei X forderte ein paar Hundert Euro und eine unterschriebene UE. In dem Schreiben war auch noch eine Seite wie eine Indexseite dabei wo unsere damalige angebliche IP stand ( Provider stimmte zumindest ) und die restlichen Zeilen waren ich nehme mal IP's von anderen Bösen Ladern die waren teilweise geschwärzt, ansonsten war nur noch zu sehen um welchen Film es sich handeln sollte. Witzigerweise waren wir aber zu dem Zeitpunkt eigentlich nachweislich garnicht zu hause. Nach Recherche über Google fand ich nämlich heraus das dieser Film von einem im Ostdeutschland produzierendem Label vertrieben wird, unter uns gesagt frage ich mich wer sich freiwillig von denen was kauft bzw. ansehen kann weil das ist Rotz. Aber ok Geschmäcker sind verschieden zurück zum eigentlichen Punkt. Im Netz fand ich damals ähnliche Fälle und dort wurde auch wie in einem Beitrag weiter oben auch auf eine modifizierte UE hin gewiesen und diese primär zu verwenden und ansonsten abwarten und nichts bezahlen.
Also bei uns kam danach von dieser Abmahnkanzlei nichts mehr, weder eine weitere Mahnung noch sonst was. Daher würde ich auch nur diese mod. UE hin schicken und fertig.
 
Habe als 14 Jähriger eine Abmahnung in Höhe von 450000€ von Techland (Call of Juarez) bekommen. Hatte ich nicht geladen und die UE ignoriert. Dann kam vom Landesgericht Berlin ein gelber Brief. Ignoriert. Dann kam die Polizei. Stehen gelassen. Thema durch.
 
Ich habe mal von der Kanzlei Waldorf Frommer einen bösen Brief bekommen. Ich habe zwar damals noch, unerfahren wie ich war, per Torrent gezogen, aber den Film, den sie mir vorgeworfen haben ausgerechnet nicht und an diesem Tag war ich nicht mal Zuhause sondern gerade im Urlaub im Ausland, WLAN war deaktiviert.
Habe dann eine modifizierte Unterlassungserklärung dahin geschickt und nichts gezahlt. Es kamen noch 6 Briefe glaub ich wo sie erst die Klage angedroht haben, dann "Wir bereiten die Klage vor, noch können Sie zahlen", dann "Wir reichen am Tag X Klage ein, wenn Sie bis dahin nicht zahlen" und dann nach diesem Datum "Aufgrund interner Verzögerungen hat sich alles verzögert, wir reichen jetzt wirklich Klage ein am XX", danach war dann endlich Ruhe.

WBS ist in meinen Augen eine recht unseriöse Firma. Früher waren die Videos noch interessant aber inzwischen locken sie schlimmer als sonstwas. Werben mit NordVPN, bringen in jedem Video unter, das einem "bis zu 1000€ wegen dem Datenleck bei Deezer" und was sonst noch so aktuell ist zustehen. Und eine 650€ Klage für 500€ abzuweisen bzw. 500€ für einen vorgefertigten Serienbrief zu verlangen ist genau so frech wie die eigentliche Abmahnung. Die telefonische "kostenlose Ersteinschätzung" ist auch nur "ja, da können wir sie vertreten, kostet sie 500€, bitte vereinbaren sie einen Termin". (zumindest damals, als ich die Abmahnung bekam)
 

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